Pornographie
Pornografische Bilder und Videos sind im Internet frei verfügbar. Zwar entsteht auf den ersten Blick häufig der Eindruck, als seien alle Angebote kommerziell und erforderten zumindest die Angabe einer Kreditkartennummer, tatsächlich aber gibt es auch unzählige kostenlose Angebote im Netz. In Deutschland überwachen Einrichtungen des Jugendschutzes inländische Anbieter auf die Einhaltung von Jugendschutzvorschriften. Jugendschutz.net als oberste Jugendschutzbehörde der Bundesländer, setzt die Hürden für entsprechende Angebote sehr hoch und erlaubt den Zugriff auf pornografische Inhalte nur nach Altersprüfung per Kopie des Personalausweises in Kombination mit einer Kreditkarten- bzw. Lastschriftabrechnung. Viele Internetangebote ausländischer Anbieter sind häufig nur mit dem Hinweis "für Jugendliche nicht geeignet" versehen und ein einfacher Klick auf die Bestätigung "ich bin über 18 Jahre alt" reicht, um Zugang zu hardcorepornografischen Bildern und Videos zu bekommen. Diese zumeist englischsprachigen Webseiten mit entsprechenden Inhalten finanzieren sich über das Schalten von Werbung. Das Internet bietet aber auch in Chatforen, Newsgroups und interaktiven Diskussionsforen Gelegenheit entsprechende Inhalte unter Gleichgesinnte zu tauschen. Auch diese Bereiche sind in der Regel nicht wirksam gegen einen Zugriff von Kindern und Jugendlichen geschützt.
Kinderpornographie
Kinderpornographie verdeutlicht einmal mehr den Missbrauch des Mediums Internet für kriminelle, menschenverachtende Aktivitäten. Dieses Medium dient den skrupellosen Geschäftemachern und Pädophilen als Möglichkeit, den sexuellen Missbrauch von Kindern über das Internet immer wieder zu verbreiten. Dabei muss man sich vor Augen halten, dass ein einmal im Internet vertriebenenes Bild immer wieder als identische Kopie irgendwo auftauchen kann. Aufgrund der immer weiter voranschreitenden technischen Entwicklung bei den Ermittlungsbehörden und der Fortbildung von Ermittlungsbeamten in den letzten Jahren konnten jedoch zahlreiche Erfolge im der Bekämpfung von Kinderpornographie verbucht werden. Eine Verbreitung von Kinderpornographie steht in allen Ländern unter Strafe, nur die Definition von "Kinderpornographie" wird unterschiedlich gehandhabt. In Deutschland umfasst Kinderpornografie alle pornografischen Schriften, in denen sexuelle Handlungen von Kindern an sich selbst, von Kindern untereinander, von Erwachsenen an Kindern und von Kindern an Erwachsenen gezeigt oder geschildert werden, also Bilder, Videos aber inzwischen auch Zeichnungen (siehe auch § 184, Abs. 3-5 StGB). Kinderpornografie ist in allen Diensten des Internets zu finden. Experten schätzen, dass etwa ein Prozent aller Web-Seiten im Netz strafbare Pornographie beinhalten. Auf bis zu vier Millionen Web-Seiten werden unter anderem auch kinderpornographische Bilder und Videos vertrieben. Diese Webseiten können sich unvermindert verbreiten, da sich heute jeder Internetbenutzer über verschiedene Anbieter kostenlosen Speicherplatz und somit eine eigene Webseite oder Homepage ins Netz stellen kann - und das ohne das die Identität der Nutzer überprüft wird. In den Newsgruppen existieren trotz weltweiter Proteste spezielle Newsgruppen, die zur Verbreitung von kinderpornografischen Bildern und Videos von Pädophilen und Pädokriminellen eingerichtet werden. Diese Gruppen besitzen einschlägige Namen und ermöglichen den Pädokriminellen so eine einfache Kontaktaufnahme zu anderen Personen mit gleichen "Interessen und Vorlieben". Auch der sogenannte Internet Relay Chat (IRC) ist eine wichtige Drehscheibe des Kinderpornovertriebs im Internet. Nirgends ist es derzeit im Netz so verlässlich den organisierten pädokriminellen Nutzern möglich, kinderpornographisches Datenmaterial zu vertreiben und zu erhalten. Es gibt fast zu jeder Zeit Chaträume, in denen sich die Pädokriminellen treffen und Kinderpornografie austauschen oder Kontakte herstellen. Auch wenn Kinderpornografie im Internet häufig ohne kommerziellen Hintergrund angeboten und "getauscht" wird, muss die Verbreitung energisch verfolgt und so gut wie möglich unterbunden werden, denn jedes dieser Bild zeigt den Missbrauch von Kindern und setzt diesen im Grunde fort. Nur mit Hilfe und Unterstützung von jedem Internetnutzer, dem solch abscheuliches Bild- oder Videomaterial im Netz begegnet, durch qualifizierte Meldungen und dem Erstatten von Strafanzeigen und dem weiteren Vorgehen auf Seiten der Ermittlungsbehörden ist dieses Ziel erreichbar. Aufgrund der Möglichkeit zur Rückverfolgung von Internetnutzern anhand eindeutiger Internet-Protokoll-Nummern (IP-Adressen) ist das Risiko für Täter, ermittelt zu werden, immens. Besitz, Handel und Vertrieb von Kinderpornografie wird international fast immer mit hohen Haftstrafen geahndet.
Sexuelle Belästigung und Nötigung
Sexuelle Belästigung und Nötigung ist ein Phänomen, welches in den letzten Jahren gehäuft auftritt. Prinzipiell kann jeder Opfer werden, der sich in den unzähligen Chat-Foren des Internets aufhält. Besonders besorgniserregend ist aber die Zunahme sexueller Nötigungen von Kindern und Jugendlichen. Nach bisher vorliegenden Erkenntnissen ist bereits jeder fünfte online-erfahrene Jugendliche von 10 bis 17 Jahren Opfer sexuell motivierter Attacken im Chat geworden. Das Ausfragen über die eigene Sexualität, die offene provokative obszöne Beschreibung sexueller Wünsche und Begehren und nicht selten das unverlangte Zusenden von Pornografie sind mögliche Spielarten sexueller Nötigung. Unabhängig davon, wie gut Täter das Vertrauen ihrer Opfer erschleichen, machen sie sich des Vergehens der sexuellen Nötigung und des Zugänglichmachens von Pornografie an Kinder und Jugendliche schuldig.
Gewalt und Rassenhass
Es wird geschätzt, daß sich die Web-Seiten der rechten Szene in den letzten drei Jahren verzehnfacht haben. Diese werden zur Verbreitung von Propagandamaterial, Anwerbung von potentiellen neuen Mitgliedern, und zu Aufrufen zu Gewalttaten genutzt. Da die Web-Seiten nicht von Deutschland aus in das Netz gespeist werden, sondern eher von den Niederlanden, USA oder Kanada, ist eine strafrechtliche Verfolgung auf deutscher Seite kaum möglich. In diesen Ländern ist die freie Meinungsäußerung auch in diesem Themenbereich rechtlich geschützt und nur Aufrufe zu Gewalttaten können strafrechtlich verfolgt werden. Deshalb stehen die Server - also die Rechner - in jenen Ländern, obwohl die Verfasser solcher Hetzkampagnen in Deutschland oder anderswo sitzen können. Sowohl die rechte als auch die linke Szene nutzt inzwischen alle Dienste des Internets für ihre Machenschaften, seien es für die direkte Kommunikation der e-mail-Versand, für Diskussionen im Netz die Newsgroups zu den einschlägigen Themen und für ihre Propaganda und Werbung ihrer "Anliegen" das World Wide Web, da mit diesem Mitteln ein viel größeres Publikum erreicht werden kann. Mit der Hilfe der neuen Kommunikationsmedien werden nach Ansicht des Verfassungsschutzes auch neue Organisationsformen entwickelt. Mobiltelefone, Mailboxen, und das Internet sind die Waffen, mit denen auch die linke und rechte Szene operiert. Veranstaltungen und nicht genehmigte oder scheingenehmigte Demonstrationen können in sekundenschnelle umgelenkt werden, um so auf die Reaktion von anderen Gruppen - seien es Gegendemonstranten oder auch Polizeikräfte - zu reagieren.
Anleitungen zu Straftaten
Im Internet finden sich Anleitungen zum Bombenbau. Darüber hinaus gibt es detaillierte Anweisungen zu Tötungsdelikten. Es sind auch Quellen im Netz bekannt, die beispielsweise das Vorgehen bei einer Vergewaltigung erläutern, ohne verwertbare Spuren zu hinterlassen. Auch finden sich im Netz Anleitungen zum "Knacken" selbst nach neuestem Sicherheitsstandards gefertigter Schlösser. Auch die Veröffentlichungen diverser "Computer-Hacker" zum Einbruch in fremde Rechnersysteme und die Veröffentlichung entsprechender Programme zum "hacken" gehören in den Bereich der Anleitungen zu Straftaten. Die Quellen selbst sind nicht immer im eigentlichen Sinne strafbar und fallen unter das allgemeine Recht auf Informationsfreiheit. Es ist daher nicht zu erwarten, dass der Zugang zu diesen Inhalten unterbunden werden kann. Hier wird wiederum deutlich, dass eine Unterstützung und Begleitung des Kindes oder des Jugendlichen bei den Ausflügen in die "Online-Welt" mehr als notwendig ist.
Anleitungen zum Drogenkomsum und Medikamentenmissbrauch
Es fehlt im Netz auch nicht an diversen von Drogennutzern eingerichteten Drogen-Sites, die über den Konsum weicher und harter Drogen und die Beschaffung und Zubereitung jedes Detail des illegalen Drogenkonsums abdecken. Sehr problematisch ist auch der Handel mit in Deutschland rezeptpflichtigen oder verbotenen Substanzen. Auch hier eröffnet das Internet Möglichkeiten, ohne großen Aufwand nationale Rechtsnormen zu umgehen. Entsprechend groß ist der Verantwortungsbereich, den Eltern Lehrer und Erzieher abdecken müssen, wenn sie die Risiken des Internetzugangs für Kinder- und Jugendliche auf ein vertretbares Maß reduzieren wollen.
Urheberrechtsverletzungen
Das Internet hat sich zum El Dorado von Raubkopierern und Produktpiraten entwickelt. Es gibt wohl keine gängige Standardsoftware, die nicht irgendwo im Netz unter Umgehung einer ordentlichen Lizenzierung zugänglich ist. Auch hier gilt ähnlich wie im Falle der Pornografie, dass es kaum nennenswerte kommerzielle Strukturen gibt. Vielmehr ist ein Großteil des Angebot kostenlos verfügbar und die Personen, die das Material zur Verfügung stellen, erhoffen sich von zahlreichen Zugriffen eine Steigerung ihres Prestiges in den konspirativen Zirkeln der Software-Piraten. Schrecken häufig die großen Datenmengen davon ab, illegale Software komplett aus dem Netz zu beschaffen, so haben Software-Piraten eine adäquate Ersatzmöglichkeit gefunden. Winzig kleine Programme reichen aus, um die auf den Monats-CD-Roms der führenden PC-Zeitschriften befindlichen Demo-Versionen der Hersteller blitzschnell zu "cracken". Dabei wird das vom Hersteller mit dem Produkt verbundene Zeitschloß, welches eine Nutzung meist nur für den Zeitraum von 30 Tagen erlaubt, "geknackt". Auch werden bestimmte Programme in Umlauf gebracht, die eine gültige Registriernummer vortäuschen und somit eine uneingeschränkte Nutzung ermöglichen. Allerdings sind nicht selten vermeintliche Crack-Programme in der Raubkopierer-Szene erhältlich, die den eigenen PC mit einem Virus infizieren, der Daten auf der Festplatte zerstören kann oder im schlimmsten Fall anderen Internet-Nutzern den Zugriff auf den eigenen PC ermöglicht. Die Quellen der Raubkopierer lassen sich über jede gängige Suchmaschine auswindig machen und sind besonders Jugendlichen bekannt. Der leichte Zugriff sollte nicht darüber hinwegtäuschen:
- Die Nutzung von nicht lizensierter Software ist strafbar und kann hohe Schadensersatzforderungen der Hersteller nach sich ziehen!
- Die Nutzung von Raubkopien kann Softwareunternehmen und Programmentwickler in den Ruin treiben und vernichtet Arbeitsplätze!
- Die Nutzung von Softwareprodukten aus der Raubkopierer-Szene kann fremden "Hackern" Zugriff auf ihren PC ermöglichen!
Reden Sie mit ihren Kindern und machen sie ihnen klar, dass der der leichte Zugriff nicht über die Unrechtmäßigkeit der Nutzung von Programmen der Raubkopierer-Szene hinwegtäuschen sollte.
Sonderfall Musik und MP3
MP3 ist ein Verfahren zur Komprimierung von Musikstücken in digitaler Qualität. Tausende von Internet-Nutzern tauschen über verschiedene technische Verfahren und Software ihre kopierten Musikstücke vom heimischen CD-Bestand. Nach geltendem deutschen Urheberrecht ist die Verbreitung von kopierten Musikstücken ohne Lizenz strafbar. Lediglich hinsichtlich der Beschaffung und der Nutzung von MP3-komprimierten Musikstücken ist die Rechtslage bis heute ungeklärt. Zahlreiche im Internet kostenlos zu beziehende Programme zum sogenannten "File-Sharing", einem vollautomatischen Tausch von Musikstücken, bieten automatisch die eigenen heruntergeladenen Musikstücke wieder zum Tausch an. Auch hier gilt: diese Art der Nutzung ist rechtlich unzulässig, begründet einen Verstoß gegen das Urheberrecht und ist grundsätzlich strafbar. Die immer weiter fortschreitende technische Entwicklung scheint derzeit auch vor der dem Vertrieb ganzer digital kopierter und entsprechend komprimierter Filme nicht haltzumachen. Es sind bereits tausende aktuelle Kinofilme online verfügbar. Auch hier darf der Hinweis auf die Rechtswidrigkeit nicht fehlen. |