Es liegt in der Verantwortung eines jeden Internetnutzers, strafbare und menschenverachtende Angebote im Netz den zuständigen Behörden zu melden. Damit soll zum einen der Zugang zu diesen Inhalten unterbunden werden aber auch die Urheber zur Rechenschaft gezogen werden. Bitte melden Sie deshalb strafbare und menschenverachtende Inhalte im Netz wie z.B. Kinderpornographie und Angebote zur Kinderprostitution, aber auch Anleitungen zu Straftaten aller Art und Nötigungen sexueller und gewaltbezogener Art den zuständigen Behörden der Polizei, des Jugendschutzes und der Medienaufsicht der Privatwirtschaft. Informieren Sie immer auch ihren Provider oder Online-Dienst und den Anbieter der Webseite oder des betreffenden Internetdienstes.
Beachten Sie folgende Hinweise für eine Anzeige/Meldung bei den Behörden, wenn Sie
... auf strafbare und menschenverachtende Bilder, Texte oder andere Dateiformate im World Wide Web oder den Newsgroups gestoßen sind:
Notieren Sie sich...
o Genaue Internet-Adresse im World Wide Web (URL), oder...
o Namen der Datei der Newsgroup (Namen des Diskussionsforums/News-Server: z.B. news.Uni-xxx.de)
o Datum
... kinderpornographische Bilder oder Angebote zur Kinderprostitution während eines Chat-Dialogs erhalten oder innerhalb eines Chats oder via e-mail genötigt, bedroht bzw. sexuell belästigt werden (dazu zählt auch die unverlangte Zusendung von Pornographie oder abstoßenden und bedrohlichen Inhalten aller Dateiformate):
Notieren Sie sich...
o Namen des Chat-Forums und den genauen Ort (AOL, WWW, IRC-Server) des jeweiligen Chats
o Namen des Teilnehmers (Chat-Pseudonym, e-m@il-Adresse, etc.)
o Eventuell den genauen Wortlaut und die genaue Uhrzeit des Dialogs.
o Wenn möglich Hostname, Rechnername, IP-Adresse o Sicherung von Logfiles (Dateien, in denen automatisch bestimmte Daten zum Chat gespeichert werden)
Wichtig: Der Besitz von Kinderpornographie ist strafbar. Da es rechtlich bisher nicht eindeutig geklärt ist, inwieweit die Sicherung des Bildmaterials zu Beweiszwecken den Straftatbestand des §184 StGB erfüllt, empfehlen wir Ihnen, kein Bildmaterial zu sichern. Beschreiben Sie aber trotzdem genau den Bildinhalt, damit dieser zumindest in einer Zeugenaussage festgehalten und bei einer eventuellen Sicherstellung beim Täter identifiziert werden kann.
...sie auf legale aber dem Jugendschutz unterliegende Inhalte Stoßen, die gar nicht oder unzureichend zugangsbeschränkt sind den zuständigen Jugendschutzbehörden bzw. der Selbstkontrolle der Internetanbieter.
Bitte melden sie auch Inhalte, die nicht in Deutschland auf einem Server liegen bzw. aus dem Ausland zugänglich gemacht werden. Die zuständigen deutschen Behörden und Institutionen betonen immer wieder ihre Anstrengungen zu internationaler Zusammenarbeit. Diese sollten wir ausdrücklich mit der Meldung entsprechender Inhalte einfordern.
Adressen von Jugendschutzbehörden
jugendschutz.net http://www.jugendschutz.net/
Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia Dienstanbieter e. V. http://www.fsm.de/
ProKids-Online e. V. http://www.prokids-online.de
Weißer Ring e. V. http://www.weisser-ring.de/
Adressen von Ermittlungsbehörden
Bundeskriminalamt http://www.bka.de/
Polizei Niedersachsen http://www.polizei.niedersachsen.de/
Landeskriminalamt Thüringen http://www.th-online.de/lka/
Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen http://www.lka.nrw.de/
Polizei Hamburg http://www.polizei.hamburg.de/
Polizei Sachsen-Anhalt http://www.polizei.sachsen-anhalt.de/
Polizei Bayern http://www.polizei.bayern.de/blka/
Landeskriminalamt Baden-Württemberg http://www.uni-tuebingen.de/polizeibw/
Landeskriminalamt Sachsen http://www.lka.sachsen.de/
Landeskriminalamt Schleswig-Holstein http://www.polizei.schleswig-holstein.de/ Polizei Rheinland Pfalz http://www.polizei.rlp.de/ |